Was Sie beachten sollten und was die Finanzämter sagen
Immer wieder finden sich in Unternehmen, Praxen und anderen Betrieben Kunstwerke. Manche sind nicht geliehen sondern direkt erworben worden – und einige sogar zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Doch nicht immer akzeptieren die Finanzämter eine solche Investition, denn es kommt in steuerlichen Belangen nicht immer auf die Wertschätzung an, sondern tatsächlich auf den Wert, bzw. den "Wertverfall", die Einordnung als sich abnutzender Gebrauchswert. Das klingt schlimm, ist es auch, aber leider noch eine Tatsache. Kaufen Sie ein Werk von bereits im Markt nachweislich renommierten Künstler*innen, beginnt meistens das Problem, denn hier kann davon ausgegangen werden, dass dieses Werk sich im Wert weiter steigert. Anders verhält es sich bei jungen Künstler:innen, die den Weg in den Markt noch nicht geschafft haben. Da deren Preise zudem geringer sind. Daher ist dringend geraten, sich beim Erwerb eines Werks mt Ihrem Finazamt auseinanderzusetzen.
Wir unterstützen Sie dabei.